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Dachverband Deutscher
Heilpraktikerverbände e.V.
Heilpraktikertag
Deutscher Heilpraktikertag in Karlsruhe
"Die Zukunft der Heilpraktiker"
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Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.

Der DACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKERVERBÄNDE e.V. (DDH) ist ein Zusammenschluss der großen, bundesweit tätigen Berufs- und Fachverbände:

Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. (BDHN), Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH), Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH), Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH), Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH), Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V. (hpO)
 
Die Verbände des DDH führen als Mitglieder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HeilPrG.
 
Gemeinsam vertreten sie die überwiegende Mehrheit dieser in Berufsverbänden organisierten Berufsangehörigen in allen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik. Der DDH mit den Einzelverbänden ist damit Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen sowie andere Gesundheitsberufe.

Diese gut funktionierende Kooperation der Verbände ist unerlässlich, um die Interessen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in fachlichen, rechtlichen und berufsständischen Fragen gezielt und effektiv gegenüber politischen Institutionen, sowie in der Öffentlichkeit vertreten zu können.

Gemeinsam bestellen und finanzieren die DDH-Mitgliedsverbände u.a.:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK)
Die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK) deutscher Heilpraktiker*innen
Das Ressort Besitzstandswahrung und deren qualitative Absicherung
Eine neutrale Ombudsstelle

Die Mitgliedsverbände

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Wichtiger Hinweis

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. beantwortet berufsspezifische Anfragen nur über die jeweiligen Mitgliedsverbände. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berufsverband, in dem Sie Mitglied sind. Die Daten der Verbände finden Sie im Menü unter „Mitgliedsverbände“. Zur Kontaktanfrage an den DDH verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

 

Nachdem der Präsident der Bundesärztekammer bereits im letzten Jahr die vollständige Abschaffung des Heilpraktikerberufes forderte, hat nunmehr der Deutsche Ärztetag mit hanebüchenen Begründungen ein Verbot von Behandlungen mit Injektionen sowie Krebsbehandlungen gefordert.

Begrünet wird dieses immer wieder mit den gleichen Argumenten, nämlich Patienten würde durch Behandlung Schaden zugeführt und Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker würden außerhalb der im Gesundheitswesen geltenden Anforderungen arbeiten.

Diese Art der Vorwürfe ist unredlich und zeigt, dass hier reine Klientelpolizik betrieben werden soll. Sollte es tatsächlich um verursachte Schäden gehen, können die Ärztefunktionäre sich z.B. die statistische Erhebung zu Behandlungsfehlern von Ärzten anschauen, die durch die eigene Bundesärztekammer erstellt wurde. Hier sind allein für das Jahr 2016 über 2.000 Behandlungsfehler aufgeführt. Die gesundheitliche Sprecherin der Grünen im Bundestag interpretierte die Zahlen der Ärztekammer sogar als "Spitze des Eisbergs". Somit sollte man sich vielleichr um seinen eigenen Bereich kümmern, statt einen anderen Berufsstand anzugreifen.

Außerdem haben die Ärztevertreter sich wohl im Vorwege nicht ausreichend informiert, sonst hätten sie gewusst, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ebenso wie Ärzte den gleichen Regeln der Hygieneverordnung, dem Gesetz zur Verhütung von Infentionskrankheiten, der Sorgfaltspflicht, der Dokumentationspflicht, der Patientenaufklärungspflicht etc. unterliegen und somit nicht im luftleeren Raum therapieren.

Wer sich also mit Fakten beschäftigt, wird schnell feststellen, dass die Behandlungen der Ärztefunktionäre nicht der Realität entsprechen und es sich um Unterstellungen handelt, die die Heilpraktiker diskreditieren sollen. Fakt ist auch, dass Kenntnisse und Fertigkeiten der Heilpraktiker vor ihrer Zulassung durch Ärzte eingehend überprüft werden. Dazu sind sie Richtlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern quantitativ und qualitativ optimiert worden und sie sind seit kurzem bundesweit einheitlich gültig.

Fakt ist ferner, dass Heilpraktiker für deutlich weniger Personenschäden verantwortlich sind als Ärzte. Für beide Heilberufe aber gilt, dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Denn vor Fehlern ist weder die Heilpraktiker- noch die Ärtzeschaft gefeit.

Die Fakten sind also eindeutig und auch durch noch so grobe Polemik und Fehlinformationen nicht zu widerlegen. Deshalb stellt sich zwangsläufig die Frage, was Ärztefunktionäre dazu bewegt, Heilpraktiker in der Öffentlichkeit immer wieder derart diskreditieren zu wollen.

Im Sinne der Patienten aber wäre es, wenn sich die Heilberufe gemeinsam dafür einsetzen würden, das deutsche Gesundheitswesen noch besser zu machden - und zwar jeder auf seine Weise und mit seinen Möglichkeiten. So wie es vielerorts längst praktiziert wird und Ärzte und Heilpraktiker vor Ort kooperieren - zum Wohle der Patienten.

Christian Wilms Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. / Dieter Siewertsen Freie Heilpraktiker e.V. / Siegfried W. Schierstedt, Matthias Mertler Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. / Hartmut Lockenvitz Union Deutscher Heilpraktiker e.V. / Heinz Kropmanns Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.